Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage unserer nachsehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sowie einen Bestandteil der AGB darstellenden Zusatzbindungen unter 1.2. Sie haben Gültigkeit für alle Geschäftsbeziehungen und sind jederzeit einsehbar oder können angefordert werden. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Abweichende Vereinbarungen, Veränderungen oder Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Die Mitarbeiter haben nicht die Erlaubnis, ohne schriftliche Zustimmung der Geschäftsführung, inhaltliche Vertragsänderungen anzubieten oder vorzunehmen. Für die Auftragsabwicklung wird ein automatisierter Prozess eines Datenverarbeitungssystems genutzt.

1. Allgemeines

1.1 Die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, nicht gegenüber Verbrauchern nach § 13 BGB.

 

1.2. Auflistung der Zusatzbedingungen in den Anlagen:

 

Anlage A: Zusatzbedingung „Leitungsgeschäft“:

regelt teilweise zusätzliche, teilweise die AGB ersetzende Nutzung der iT.D | Flex, iT.D | Connectivity und iT.D | Fiber Produkte.

2. Angebot

2.1 Unsere Angebote sind aufgrund unserer Leistungen, Neben- und Fremdleistungen und der angebotenen Mengen freibleibend. Die angebotene jeweilige Liefermenge beschränkt sich auf unseren vorhandenen Artikelvorrat. Die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG kann bei Vertragsabschluss eine vollständige oder eine teilweise Vorauskasse für den Geschäftsabschluss und die Lieferung oder Leistung zum Kunden verlangen.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

3.1 Die Auftragsbestätigung enthält die genannten netto Kundenpreise zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und sind innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unfrei. Die Verpackung und der Versand der Lieferung wird entsprechend nach Größe und Gewicht für den Kunden kostenpflichtig.

 

3.2 Zahlungen sind ab Rechnungsdatum innerhalb von 8 Tagen netto, ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz p.a. zu berechnen und die gesamte Restschuld per sofort fällig werden zu lassen. Das gleiche gilt für alle übrigen Forderungen gegen den Kunden. Der Kunde trägt alle Gebühren, Kosten und Auslagen die im Zusammenhang mit jeder ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung zu tragen.

 

3.3 Die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG kann für weitere Bestellungen des Kunden, aufgrund des Zahlungsverhaltens, Vorauszahlungen verlangen. Sollte eine Bestellung hinsichtlich des Umfanges über der durchschnittlichen Höhe der Bestellungen aus den vergangenen Geschäften liegen, kann eine Vorauszahlung vor der Lieferung verlangt werden.

 

3.4 Bei Erstgeschäften und Neukunden erfolgt Lieferung unter Vorbehalt einer Kreditversicherungsprüfung per Vorkasse.

 

3.5 Die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, Forderungen gegen Kunden in Deutschland und anderen EU-Ländern zur Refinanzierung an Dritte abzutreten. Wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, kann Dreckmann alle anderen Forderungen gegen den Kunden fällig stellen. Der Kunde ist verpflichtet, alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu übernehmen, die im Zusammenhang mit einer erfolgreichen rechtlichen Verfolgung außerhalb Deutschlands gegen ihn anfallen.

4. Versandkosten

4.1 Die Versandkosten berechnen sich nach Gewicht, nach Größe, nach Versandart und dem Zielort. In der Rechnungsstellung werden die Versandkosten separat ausgewiesen.

 

4.2 Verlangt der Kunde Teillieferungen auch zu unterschiedlichen Versandorten werden für jeden einzelnen Versand die entsprechenden Versandkosten fällig.

4.3 Nachlieferungen zu einer Bestellung, bedingt durch herstellerseitigem Lieferengpass, sind kein Verschulden der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG und sind kostenpflichtig, wenn die Versandkosten vom Hersteller an die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG in Rechnung gestellt wurden. Sollte die Nachlieferung für die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG kostenfrei sein, so wird dies an den Kunden ebenso weitergegeben.

5. Liefer- und Leistungstermin

5.1 Termine und Fristen für Lieferungen, sowie für Dienstleistungen beim Kunden, sind nur verbindlich, wenn sie in Schriftform und ausdrücklich verbindlich vereinbart worden sind.

 

5.2 Bei Gründen für die Nichteinhaltung einer Frist, die die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Frist entsprechend. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung und Leistung, aufgrund nicht verschuldeter Umstände wie Lieferengpässen des Herstellers, Streik im Förderverkehr, Aussperrung, verloren gegangener Warenlieferung, höherer Gewalt etc. entfallen.

5.3 Unterlassene, nicht rechtzeitig oder unrichtige, nicht von der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG zu vertretende Selbstlieferung durch einen Lieferanten schließt den Verzug aus. Erfolgt aufgrund einer Bestellung eine Verzögerung von mehr als zwei Wochen über die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine, also den Fristen hinaus, erfolgt eine Kundeninformation per Mail oder per Telefonat.

 

5.4 Storniert ein Kunde auf eigenen Wunsch einen Auftrag, ist die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG berechtigt, 10 Prozent des Rechnungsbetrages für das bestellte Produkt als Entschädigung vom Kunden zu verlangen. Handelt es sich um ein Produkt, dass ohne Rückgaberecht verkauft wurde, ist der Kunde verpflichtet, diese Ware abzunehmen und den Rechnungsbetrag zu begleichen.

 

5.5 Verzögert sich die Lieferung oder die Durchführung von Leistungen durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so trägt der Kunden die daraus für die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG entstandenen Kosten.

6. Gefahrübergang

6.1 Die Sach- und Preisgefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder an die sonst den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat.

 

6.2 Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.

 

6.3 Falls der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert oder ohne Verschulden der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

7. Zugang zu kundeneigenen Gerätschaften und Dokumenten

7.1 Bei Terminen des Kundendienstes erhält der Mitarbeiter der Dreckmann GmbH & Co. KG vor Ort beim Kunden freien Zugang zu den Kundengerätschaften, sowie Zugriff auf die zugehörigen Anwendungsprogramme, Dokumentationen, Server etc., die es dem Mitarbeiter ermöglichen, seine Aufgaben kundengerecht auf der Kundenhardware oder auf den Kundenprogrammen auszuführen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen vor.

 

8.2 Bei Einbau in fremde Waren durch den Kunden wird die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG Miteigentümer der neu entstandenen Produkte im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den mitverwendeten fremden Waren. Die entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltswaren der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG.

 

8.3 Der Kunde ist, sofern er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, nur unter Eigentumsvorbehalt, berechtigt. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware, sind verboten. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG hinweisen und die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG unverzüglich benachrichtigen.

 

8.4 Der Kunde tritt an die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG sicherungshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung und Weitervermietung der Vorbehaltsware und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung und Weitervermietung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab.

 

8.5 Der Kunde ist ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG sofort berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und den Abnehmern des Kunden die Abtretung anzuzeigen sowie die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die für den Einzug der Forderungen notwendigen Angaben der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG mitzuteilen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. In der Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.

9. Rücktritt

9.1 Kommt es zu Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden, die begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit mit sich bringen, ist die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten. Es besteht die Möglichkeit für die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen einzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Übrigen gelten die Allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des BGB.

10. Gewährleistung

10.1 Die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG verpflichtet durch eine Nacherfüllung, Mängel von Leistungen zu beheben, sowie mangelhafte Produkte nach eigener Wahl zu reparieren oder auszutauschen. Der Kunde hat das Recht, bei Fehlschlagen der Mangelbehebung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Der Kunde gewährt der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG die zur Mängelbehebung erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, ist die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG von jeglichen Mängelansprüchen, sprich der Gewährleistung, befreit. Jegliche Mängelansprüche, sprich Gewährleistung, entfällt, sofern ein Fehler darauf beruht, dass der Kunde oder ein entsprechender Dritter ohne Zustimmung der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG Produkte verändert, unsachgemäß in Benutzung genommen oder repariert hat. Das gilt ebenso für Produkte, die nicht den Hersteller Richtlinien gemäß installiert, betrieben und durch den Kunden unsachgemäß gepflegt worden sind.

 

10.2 Ist der Kunde Vollkaufmann, kann die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG für hergestellte Produkte, die die bestehenden Mängelansprüche, sprich, Gewährleistungsansprüche vom Kunden an den Hersteller abtreten bzw. an den Hersteller verweisen.

 

10.3 Damit der Käufer Ansprüche auf Gewährleistung geltend machen kann, muss er offensichtliche Mängel innerhalb eines Monats und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 12 Monaten (bzw. 24 Monaten beim Verkauf von Neuware an Verbraucher) nach Lieferung melden. Bei Reparaturen, Ersatzteillieferungen und

 

Kundendienstleistungen, die nach Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist erfolgen, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB für Kaufleute bleiben hiervon unberührt.

11. Schadensersatzansprüche und Haftung

11.1 Die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, sowie für das Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich von der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG zugesichert wurden.

 

11.2 Für die Vernichtung von Daten haftet die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG im Falle von grober Fahrlässigkeit nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten auf Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

 

11.3 Die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG haftet für die schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten. Der Schadenersatz auf solche Schäden ist begrenzt, deren Eintritt die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG bei Vertragsabschluss vorhersehen konnte.

 

11.4 Wesentliche Vertragspflichten werden nach der Rechtsprechung des BGH als die Pflichten definiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden, z.B. Produktionsausfall, Produktionsminderung sowie entgangener Gewinn, ist durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe der Vergütung und der Schadenshöhe, begrenzt. Eine weitergehende Haftung übernimmt die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG nicht.

 

11.5 Werden mietvertragliche Leistungen erbracht, wird die verschuldensunabhängige Haftung des Auftragnehmers für Mängel, die bei Beginn des Vertragsverhältnisses bereits vorhanden waren, ausgeschlossen; § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB findet keine Anwendung. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

12. Datenschutz

12.1 Innerhalb von Geschäftsbeziehungen speichert die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zum Kunden erhaltenen persönlichen Daten des Kunden im Sinne der DSGVO zur Abwicklung der Aufträge in den Stammdaten ab. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dass diese Daten Dienstleistungspartner, die zur Abwicklung deines Auftrages benötigt werden, diese Übermittlung der Daten notwendig machen. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Von der Löschung oder Kündigung ausgenommen sind Daten für Abrechnungs- und buchhalterische Zwecke.

 

12.2 Weitere bzw. ausführliche Informationen zum Datenschutz stehen jederzeit auf der Webseite von Dreckmann unter dem Button „Datenschutz“ oder über diesen Link: https://www.dreckmann.de/de/service/kontakt/datenschutz279/ zur Verfügung.

13. Software-Nutzungsrechte

13.1 An Software, sowie die Software, die von einem unabhängigen Software-Lieferanten entwickelt wurde und den jeweils dazugehörigen Dokumentationen, deren Ergänzungen und sonstigen Unterlagen, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches übertragbares Nutzungsrecht zum Gebrauch auf einem Computersystem eingeräumt. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben bei der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG oder dem Software-Lieferanten. Die dem Kunden übertragenen Nutzungsrechte entsprechen im Falle von Fremdsoftware jedenfalls den Endnutzerlizenzbedingungen (Enduser License Agreements – EULA) des jeweiligen Software-Herstellers. Der Kunde kann das Funktionieren der Software beobachten, untersuchen oder testen, wenn dies durch Handlungen zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern der Software geschieht, zu denen er vertraglich berechtigt ist; Satz 1 gilt entsprechend. Der Kunde darf ansonsten die Software ohne die von der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise vervielfältigen, bearbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Dies gilt nicht, wenn derartige Handlungen unerlässlich sind, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten und wenn diese Informationen dem Kunden nicht ohne weiteres zugänglich sind.

 

13.2 Diese Handlungen müssen auf die Teile des ursprünglichen Programms, die zur Herstellung der Interoperabilität notwendig sind, beschränkt sein und die daraus gewonnenen Informationen dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden (vgl. § 69 e UrhG).

 

13.3 Für die Mitteilung der Informationen kann die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG eine angemessene Vergütung verlangen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Software und Dokumentationen ohne die von der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG vorherige schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, zur Datensicherung und zur Fehlersuche angefertigt werden: Satz 1 und 2 gelten entsprechend. Die Überlassung von Quellprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sofern die Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Kunden anzubringen. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gilt das Nutzungsrecht jeweils mit Auftragsbestätigung und Lieferung der Software, Dokumentationen und der nachträglichen Ergänzungen als erteilt.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsordnung

14.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Horstmar und Münster.

 

14.2 Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang stehenden Ansprüche bei Vollkaufleuten ist Steinfurt.

 

14.3 Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

15. Salvatorische Klausel

15.1 Sollte eine der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der besonderen Mietbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame oder nichtige Bestimmung vielmehr so auszulegen, umzudeuten oder zu ersetzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird.


ANLAGE A: ZUSATZBEDINGUNG „LEISTUNGSGESCHÄFT“

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Nutzung der von der Georg Dreckmann GmbH vermarkteten Leitungsprodukte iT.D | Flex, iT.D | Connectivity und iT.D | Fiber und gehen bei Widersprüchen den AGB vor.

1. Änderung der Entgelte und besonderen Bedingungen

1.1 Die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Entgelte für die vertragsgegenständlichen Leistungen zur Anpassung an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer, der Kosten für besondere Netzzugänge, für Zusammenschaltung und für Dienste anderer Anbieter die jeweilige Preisliste maximal einmal pro Quartal anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten (Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamtes) wesentlich übersteigen, kann sich der Kunde, in der in Ziff. 6.9 beschriebenen Form binnen vier Wochen nach Wirksamwerden der Änderung vom Vertrag lösen. Die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG wird dem Kunden die Preisänderung rechtzeitig vor Wirksamwerden in Textform (d.h. schriftlich, per Telefax oder EMail) mitteilen und ihn in der Mitteilung auf die Möglichkeit zur Lösung vom Vertrag deutlich hinweisen.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Kunde gibt sein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die vereinbarten Leistungen ab, indem er das von der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellte Antragsformular abschickt. Bei telefonischer Bestellung gibt der Kunde seine Bestellung der vereinbarten Leistungen in mündlicher Form auf. Ein Antragsformular wird bei telefonischer Bestellung nicht benötigt.

 

2.2 Der Vertrag über die Erbringung der vereinbarten Leistungen zwischen der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG und dem Kunden kommt zustande, sobald die Auftragsbestätigung beim Kunden eingegangen ist. Eine zuvor übermittelte Bestelleingangsbestätigung stellt keine Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar.

3. Leistungsumfang

3.1 Die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG erbringt die vereinbarten Leistungen gemäß den Angaben in der Leistungsbeschreibung für das entsprechende Produkt. Die Installation kann entweder durch die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG selbst oder durch Drittunternehmen erfolgen.

 

3.2 Wenn gewünscht, stellt die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG dem Kunden die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Hardware und Software zur Verfügung. Wenn die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG dem Kunden Hardware aufgrund einer Bestellung dauerhaft zur Verfügung stellt, wird die Hardware innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss an den Kunden geliefert und gehört dann ihm. Falls die Hardware jedoch nur für die Nutzung während der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt wird, bleibt sie im Eigentum der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG. Der Kunde darf die Hardware während der Vertragslaufzeit ordnungsgemäß nutzen und muss sie sorgfältig behandeln sowie vor unbefugtem Zugriff durch Dritte schützen.

4. Einschränkungen der Leistungspflicht

4.1 Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, kann die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG bis zu vier Wochen ab Vertragsschluss benötigen, um die vertraglich vereinbarten Leistungen zur Verfügung zu stellen.

 

4.2 Die maximale Übertragungsgeschwindigkeit des DSL-Anschlusses hängt von verschiedenen technischen Faktoren ab, die nicht von der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG beeinflusst werden können, wie z.B. der Entfernung des Kundenstandorts von der nächstgelegenen Hauptvermittlungsstelle, der Leistungsfähigkeit der Server, die mit dem öffentlichen Internet verbunden sind, und der Netzauslastung. Es kann daher nicht garantiert werden, dass die maximale Übertragungsgeschwindigkeit erreicht wird.

 

4.3 Um eine unabsichtliche übermäßige Nutzung zu vermeiden und aus Sicherheitsgründen wird die Verbindung nach 24 Stunden ununterbrochener Nutzung der Zugangsleistungen zwangsgetrennt, ohne Rücksicht auf einen stattfindenden Datenaustausch, sofern keine abweichende Vereinbarung in der Leistungsbeschreibung getroffen wurde. Der Kunde hat in diesem Fall keine Ansprüche.

 

4.4 Wenn unvorhergesehene Ereignisse, wie zum Beispiel höhere Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, auftreten und die Erfüllung der Verpflichtungen der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG oder seinen Zulieferern beeinträchtigen, die nicht durch zumutbare Sorgfalt vermieden werden können, wird die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit verlängert.

5. Sperre

5.1 Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten gegenüber der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG in Höhe von mindestens 75,00 € in Verzug, ist die der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG berechtigt, den Anschluss des Kunden zu sperren. Zuvor wird die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG dem Kunden die Sperre zwei Wochen vorher schriftlich androhen und den Kunden auf die Möglichkeit hinweisen, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen. Die Sperre wird zunächst eine Woche auf ausgehende Anrufe und Verbindungen beschränkt. Erst danach wird der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG eine vollständige Sperre vornehmen, sofern der Kunde seine Zahlungspflichten nicht erfüllt.

 

5.2 Des Weiteren ist die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG berechtigt, den Anschluss des Kunden zu sperren, wenn - der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat, oder eine Gefährdung der Einrichtungen der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG, insbesondere des Netzes, durch Rückwirkungen von Einrichtungen des Kunden oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht, oder das Verbindungsaufkommen und damit verbunden das Entgeltaufkommen im Vergleich zu den vorangegangenen sechs Abrechnungszeiträumen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet bzw. die Entgelte beanstanden wird, und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist.

 

5.3 Im Fall der Sperre des Anschlusses bleibt der Kunde zur Zahlung der monatlichen verbrauchsunabhängigen Entgelte (z.B. Grundgebühr) verpflichtet.

6. Vertragslaufzeit, Kündigung, Pflichten bei Beendigung

6.1 Der Vertrag beginnt mit Zugang der von der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG versandten Auftragsbestätigung beim Kunden und wird zunächst für eine Laufzeit von 24 Monaten geschlossen. Er verlängert sich nach Ablauf der Laufzeit um ein weiteres Jahr, sofern der Kunde den Vertrag nicht rechtzeitig mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt. Nach Ablauf einer verlängerten Laufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Kunde den Vertrag nicht rechtzeitig zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt.

 

6.2 Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit ordentlich zu kündigen. Die Kündigungserklärung kann auf einzelne Leistungen beschränkt werden.

 

6.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht nur unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der dem monatlichen Basispreis für zwei Monate entspricht, in Verzug, so kann die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG steht das Kündigungsrecht nur zu, wenn sich der Kunde außerdem mit einem Betrag von mindestens 75,-€ in Zahlungsverzug befindet.

 

6.4 Sind zum Zeitpunkt der Kündigung Daten des Kunden auf dem ihm zur Verfügung gestellten Speicherplatz gespeichert, ist der Kunde verpflichtet, diese spätestens zum Wirksamwerden der ordentlichen Kündigung durch Download zu sichern. Im Falle der außerordentlichen Kündigung hat der Kunde seine Daten innerhalb von 2 Tagen nach dem Wirksamwerden der Kündigung zu sichern.

 

6.5 Eine automatische Kündigung bestehender iT.D Tarife bei Bestellung weiterer Leistungen oder anderer Produkte der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG erfolgt nicht, soweit im jeweiligen bestehenden Vertrag zwischen der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG und dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart ist.

 

6.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

  • der schuldhafte Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen oder Bedingungen dieses Vertrages durch die jeweils andere Partei;
  • die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers oder Dritter, insbesondere Netzbetreiber, derer sich die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Kunden bedient;
  • die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahren über das Vermögen dieser Dritten mangels Masse;
  • die Nichterbringung der geschuldeten Leistung durch diese Dritten aus anderen, von der die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG nicht zu vertretenden Gründen, wenn eine anderweitige Beschaffung der von diesen Dritten erbrachten Leistungen für die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG nicht möglich oder zumutbar ist.

6.7 Kündigt der Kunde ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und liegt ein die außerordentliche Kündigung rechtfertigender Grund nicht vor, so wirkt die Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Der Kunde ist zur Zahlung der für die bis zum fristgemäßen Vertragsende fälligen verbrauchsabhängigen Entgelte verpflichtet.

 

6.8 Ein eine außerordentliche Kündigung rechtfertigender Grund liegt insbesondere nicht vor, wenn der Kunde seinen Anschluss vor Ablauf des beauftragten Tarifs kündigt. Dies rechtfertigt nur dann eine außerordentliche Kündigung, wenn der Anschluss aus technischen oder sonstigen, nicht in der Person des Kunden liegenden Gründen, diesem nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann.

 

6.9 Jede Kündigung hat schriftlich (nicht in elektronischer Form) per Post oder per Telefax zu erfolgen. Diese ist zu richten an die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG, Kopenhagener Straße 5, 48163 Münster oder Telefax: 0251-3908088.

 

6.10 Stellt die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG dem Kunden Hardware für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung, hat der Kunde nach Vertragsende die Hardware unverzüglich, unaufgefordert und auf eigene Kosten an die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG herauszugeben.