Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG

Im folgenden finden Sie unsere aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unsere Zusatzbedingungen für das Leitungsgeschäft (Stand: 05.10.2023).   

1. Allgemeines

 

1.1 Unsere allgemeinen Lieferbedingungen (AGB) gelten für die Erbringung von Lieferungen und Leistungen – auch für Auskunft und Beratung – an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, das heißt natürliche oder juristische Personen, welche die Ware oder Leistung zur gewerblichen oder beruflichen Nutzung erwerben, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliche Sondervermögen.

1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferungen und Leistungen vorbehaltlos ausführen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

1.3 Mündliche Zusagen durch unsere Vertreter oder sonstige Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

1.4 Folgende Zusatzbedingungen in den Anlagen regeln Besonderheiten bestimmter Leistungen:

Anlage A: Zusatzbedingungen „Leitungsgeschäft“

Sie regeln die Nutzung der iT.D | Flex, iT.D | Connectivity und iT.D | Fiber Produkte. Soweit die Zusatzbedingungen nicht lediglich Bestimmungen enthalten, die die AGB ergänzen, sondern von den Regelungen der AGB abweichen, gelten vorrangig die Zusatzbedingungen.

2. Vertragsschluss, Leistungsinhalte

 

2.1 Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Vorher von uns abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge sind freibleibend.

2.2 Die angebotene jeweilige Liefermenge beschränkt sich auf unseren vorhandenen Artikelvorrat.

2.3 Die Annahme einer Bestellung oder eines Auftrags durch uns erfolgt unter der Bedingung, dass noch offene Zahlungsrückstände des Kunden beglichen werden und dass eine durch uns vorgenommene Kreditprüfung des Auftraggebers ohne negative Auskunft bleibt.

2.4 Eine Beratungspflicht übernehmen wir nur kraft gesondertem Beratungsvertrag in Textform.

2.5 Außer der im Vertrag ausdrücklich von uns übernommenen Garantien bestehen keine weiteren. Insbesondere sind Beschreibungen des Vertragsgegenstands oder des Liefer- und Leistungsumfangs, Eigenschaftsfestlegungen und technische Daten nicht als Beschaffenheitsgarantie zu verstehen. Eine Garantie gilt nur dann als von uns übernommen, wenn wir mindestens in Textform eine Eigenschaft und/oder einen Leistungserfolg als „rechtlich garantiert“ bezeichnet haben.

2.6 Bei der gelieferten Ware sind handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile zulässig und berechtigen nicht zu Beanstandungen und Ansprüchen uns gegenüber, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen und etwaig vereinbarte Spezifikationen eingehalten werden. Vorstehendes gilt auch beim Verkauf aufgrund eines Warenmusters.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

 

3.1 Die Preise gelten für den vereinbarten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

3.2 Die Vergütung ist nach Erhalt der Ware oder sonstigen Leistung ab Rechnungsdatum innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug von Skonto fällig.

3.3 Wir sind berechtigt, im Falle der Erhöhung von Materialherstellungs- und/oder Material- und/oder Produktbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen und/oder Währungsregularien und/oder Zolländerung und/oder Frachtsätze und/oder öffentliche Abgaben einseitig die Vergütung entsprechend zu erhöhen, wenn diese die Warenherstellungs- oder Beschaffungskosten oder Kosten unserer vertraglich vereinbarten Leistungen unmittelbar oder mittelbar beeinflussen und wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen. Eine Erhöhung im vorgenannten Sinne ist ausgeschlossen, soweit die Kostensteigerung bei einzelnen oder aller der vorgenannten Faktoren durch eine Kostenreduzierung bei anderen der genannten Faktoren in Bezug auf die Gesamtkostenbelastung für die Lieferung aufgehoben wird. Reduzieren sich vorgenannte Kostenfaktoren, ohne dass die Kostenreduzierung durch die Steigerung anderer der vorgenannten Kostenfaktoren ausgeglichen wird, ist die Kostenreduzierung im Rahmen einer Preissenkung an den Kunden weiterzugeben. Liegt der neue Preis aufgrund unseres vorgenannten Preisanpassungsrechts 20 % oder mehr über dem ursprünglichen Preis, so ist der Kunde zum Rücktritt von noch nicht vollständig erfüllten Verträgen berechtigt. Er kann dieses Recht jedoch nur unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend machen.

3.4 Bei außergewöhnlichen Vorleistungen – etwa wenn wir bestimmtes Personal und sonstige Sachaufwendungen vorhalten und auf Abruf bereitstellen müssen oder wir erhebliche Materialeinkäufe tätigen müssen – können wir eine angemessene Vorausleistung vom Kunden verlangen, und zwar in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen, es sei denn, es stehen überwiegende Belange des Kunden dem entgegen. Wir sind ferner berechtigt, vom Kunden einen Vorschuss auf unsere Entgeltforderung oder die Leistung einer angemessenen Sicherheit zu verlangen, wenn uns aus früheren Vertragsverhältnisses noch Forderungen gegenüber dem Kunden bestehen.

3.5 Die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, Forderungen gegen Kunden in Deutschland und anderen EU-Ländern zur Refinanzierung an Dritte abzutreten.

3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

3.7 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

3.8 Wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, können wir alle anderen Forderungen gegen den Kunden fällig stellen; in diesem Fall erlöschen also durch uns eingeräumte Zahlungsziele, Stundungen oder ähnliche Zahlungshilfen. Im Umfang der Forderung, mit der sich der Kunde schuldhaft im Rückstand befindet, können wir von ihm Sicherheitsleistung verlangen; dem Kunden steht das Wahlrecht nach § 232 BGB bezüglich der Art der Sicherheitsleistung zu. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, Leistungen, die wir noch zu erbringen haben, zurückzubehalten.

3.9 Der Kunde ist verpflichtet, alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu übernehmen, die im Zusammenhang mit einer erfolgreichen rechtlichen Verfolgung von Ansprüchen gegen ihn außerhalb Deutschlands gegen ihn anfallen.

4. Versandkosten

 

4.1 Die Versandkosten berechnen sich nach Gewicht, nach Größe, nach Versandart und dem Zielort. In der Rechnungsstellung werden die Versandkosten separat ausgewiesen.

4.2 Verlangt der Kunde Teillieferungen auch zu unterschiedlichen Versandorten werden für jeden einzelnen Versand die entsprechenden Versandkosten fällig.

4.3 Nachlieferungen zu einer Bestellung, bedingt durch herstellerseitigem Lieferengpass trotz ordnungsgemäßer Eindeckung durch uns, sind kein Verschulden der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG und sind kostenpflichtig, wenn die Versandkosten vom Hersteller an die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG in Rechnung gestellt wurden. Sollte die Nachlieferung für die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG kostenfrei sein, so wird dies an den Kunden ebenso weitergegeben.

5. Liefer- und Leistungstermin

 

5.1 Termine und Fristen für Lieferungen, sowie für Dienstleistungen beim Kunden, sind nur verbindlich, wenn sie in Textform (§ 126b BGB) ausdrücklich verbindlich vereinbart worden sind.

5.2 Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen unserer Unterlieferanten oder von Subunternehmern trotz ordnungsgemäßer Eindeckung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer (d.h. mit einer Dauer von länger als 14 Kalendertagen) ein, so werden wir den Kunden rechtzeitig schriftlich oder in Textform darüber informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Pandemien, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unver-schuldete Betriebsbehinderungen, z. B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden, und alle sonstigen Behin-derungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind.

5.3 Ist ein Liefer- oder Leistungstermin oder eine Liefer- oder Leistungsfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach vorstehendem Absatz 5.2 der vereinbarte Liefer- oder Leistungstermin oder die vereinbarte Liefer- oder Leistungsfrist um mehr als vier Wochen überschritten oder ist bei unverbindlichem Leistungstermin ein weiteres Festhalten am Vertrag für den Kunden objektiv unzumutbar, so ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen.

5.4 Storniert ein Kunde auf eigenen Wunsch einen Auftrag, akzeptieren wir also einen Rücktritt vom Vertrag, obwohl weder ein vertraglicher noch ein gesetzlicher Grund vorliegt, oder nimmt der Kunde die Ware oder vertraglichen Leistungen nicht ab, sind wir berechtigt, 10 % der Netto-Auftragssumme als Entschädigung für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn vom Kunden zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Handelt es sich um ein Produkt, das ausdrücklich ohne Rückgaberecht verkauft wurde, ist der Kunde verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen.

5.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche, beginnend mit der Lieferfrist bzw. - mangels einer Lieferfrist - mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbe-sondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pau-schale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

5.6 Kommen wir in Verzug, dann ist unsere Haftung für den Ersatz des Verzögerungsschadens im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf 5 % des Vertragspreises begrenzt. Weitere Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

5.7 Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.

6. Gefahrübergang

 

6.1 Die Sach- und Preisgefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder an die sonst den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat.

6.2 Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.

6.3 Falls der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert oder ohne Verschulden der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

7. Zugang zu kundeneigenen Gerätschaften und Dokumenten

 

7.1 Bei Terminen des Kundendienstes erhält der Mitarbeiter der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG vor Ort beim Kunden freien Zugang zu den Kundengerätschaften, sowie Zugriff auf die zugehörigen Anwendungsprogramme, Dokumentationen, Server etc., die es dem Mitarbeiter ermöglichen, seine Aufgaben kundengerecht auf der Kundenhardware oder auf den Kundenprogrammen auszuführen.

8. Eigentumsvorbehalt

 

8.1 Die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen vor.

8.2 Bei Einbau in fremde Waren durch den Kunden wird die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG Miteigentümer der neu entstandenen Produkte im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den mitverwendeten fremden Waren. Die entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltswaren der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG.

8.3 Der Kunde ist, sofern er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware, sind verboten. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG hinweisen und die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG unverzüglich benachrichtigen.

8.4 Der Kunde tritt an die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG sicherungshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung und Weitervermietung der Vorbehaltsware und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung und Weitervermietung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab.

8.5 Der Kunde ist ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG sofort berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und den Abnehmern des Kunden die Abtretung anzuzeigen sowie die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die für den Einzug der Forderungen notwendigen Angaben der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG mitzuteilen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. In der Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.

8.6 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl frei geben.

9. Unsicherheitseinrede

 

9.1 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

10. Gewährleistung

 

10.1 Der Kunde hat als Kaufmann die Obliegenheiten des § 377 HGB zu beachten. Bei Anlieferung erkennbare Mängel müssen zudem dem Transportunternehmen gegenüber gerügt und die Aufnahme der Mängel von

diesem veranlasst werden. Mängelrügen müssen eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung des Mangels enthalten. Eine nicht fristgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Kunden aus.

10.2 Für öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung eines von uns abweichenden Herstellers oder sonstiger Dritter übernehmen wir keine Haftung; sie stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

10.3 Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln sind ausgeschlossen für die Folgen fehlerhafter Benutzung (insbesondere bei nicht nach dem Stand der Technik entsprechender Montage oder Montage entgegen der Montageanleitung) oder natürlicher Abnutzung der Ware, übermäßigem Einsatz oder ungeeignete Betriebsmittel sowie die Folgen physischer, chemischer oder elektrischer Einflüsse, die nicht den vorgesehenen, durchschnittlichen Standardeinflüssen entsprechen.

10.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

10.5 Soweit ein Mangel besteht, steht uns das Wahlrecht zu, ob wir Nacherfüllung durch Nachlieferung oder Nachbesserung leisten.

10.6 Die Anerkennung von Pflichtverletzungen in Form von Sachmängeln bedarf stets der Textform (§ 126b BGB).

10.7 Wir sind befugt, den Kunden bei Mängeln an von uns nicht hergestellten Produkten, die uns gegen den Hersteller der Ware zustehenden Mängelansprüche an den Kunden abzutreten bzw. den Kunden zunächst an den Hersteller zu verweisen. Unsere eigene Mängelhaftung lebt jedoch wieder auf, wenn die abgetretenen Ansprüche aus tatsächlichen Gründen (z.B. Unmöglichkeit, Misslingen, Unvermögen des Dritten) oder rechtlichen Gründen (z.B. Insolvenz, Leistungsverweigerungsrecht des Dritten) nicht durchgesetzt werden können.

10.8 Im Falle von Vermieterleistungen, die von uns erbracht werden, gelten die besonderen nachfolgenden Bestimmungen:

10.8.1 Bei Mietverträgen richtet sich die Gewährleistung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 536 ff. BGB, soweit in diesen AGB nichts abweichend geregelt ist. Wir haften insbesondere nicht für die Funktionsfähigkeit der Kommunikationsleitungen zu den vertragsgegenständlichen EDV-Systemen, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Hard- und Software (insbesondere Servern), die nicht in unserem Einflussbereich liegen.

10.8.2 Im Falle der zeitweisen, insbesondere mietweisen Überlassung von Leistungen (ASP oder SaaS) steht dem Kunden anstelle eines Rücktrittsrechtes das Recht zur Kündigung des Vertrages zu, sofern keine Festlaufzeit vereinbart ist. In diesem Fall können die Verträge mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

10.8.3 Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist beiden Vertragsparteien gestattet. In einem solchen Fall gilt § 314 BGB, der entsprechend anwendbar ist, wenn kein Dauerschuldverhältnis vorliegt. Die erhebliche Verletzung von Mitwirkungspflichten stellt einen wichtigen Grund dar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

10.9 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt, sofern nicht – wie z.B. bei Miete – gesetzlich kürzere Verjährungsfristen einschlägig sind, 12 Monate, gerechnet vom Tage des Gefahrübergangs (siehe Abschnitt 6 der AGB), im Falle der kundenseitigen An- oder Abnahmeverweigerung vom Zeitpunkt der Bereitstellungsanzeige zur Warenübernahme an. Dies gilt nicht bei Bauverträgen, bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwen-dungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, bei Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzungen durch uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schadensersatzansprüche aus einer Garantie. Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter, bei Arglist unsererseits und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher.

11. Schadensersatzansprüche und Haftung

 

11.1 Wir haften für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – uneingeschränkt

a) bei Vorsatz,

b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

c) im Falle des Verzugs, soweit ein fixer Liefer- und/oder fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war,

d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,

e) bei Mängeln des Liefergegenstands, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

11.2 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir ebenfalls, im Falle einfacher Fahrlässigkeit jedoch begrenzt auf die Schäden, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Beachtung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen und die bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, und solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.

11.3 Wir haften auch für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen. Sind jedoch andere als wesentliche Vertragspflichten verletzt worden und auch andere Rechtsgüter als Leben, Körper oder Gesundheit betroffen, so ist unsere Haftung im Falle grober Fahrlässigkeit ebenfalls begrenzt auf die Schäden, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Beachtung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen und die bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands ty-pischerweise zu erwarten sind.

11.4 Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

11.5 Die in den Absätzen 11.1 bis 11.4 genannten Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten ebenfalls für entsprechende Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

11.6 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

11.7 Für den Verlust von Daten haften wir insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

11.8 Werden mietvertragliche Leistungen erbracht, ist unsere verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Beginn des Vertragsverhältnisses bereits vorhanden waren, ausgeschlossen; § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB findet keine Anwendung. Die Haftung gilt in diesen Fällen entsprechend der Absätze 11.1 bis 11.6.

12. Datenschutz

 

12.1 Innerhalb von Geschäftsbeziehungen speichert die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG die im Zusammen-hang mit der Geschäftsbeziehung zum Kunden erhaltenen persönlichen Daten des Kunden unter Beachtung der DSGVO und der nationalen Datenschutzvorschriften zur Abwicklung der Aufträge in den Stammdaten ab. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dass diese Daten Dienstleistungspartner, die zur Ab-wicklung deines Auftrages benötigt werden, diese Übermittlung der Daten notwendig machen. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Von der Löschung ausgenommen sind die Daten, die für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, noch notwendig sind, und solche, die wir aufgrund sonstiger Rechtsgrundlage (noch) nicht löschen müssen oder dürfen.

12.2 Weitere bzw. ausführliche Informationen zum Datenschutz stehen jederzeit auf unserer Webseite unter dem Button „Datenschutz“ oder über diesen Link: https://www.dreckmann.de/de/service/kontakt/datenschutz279/ zur Verfügung.

13. Software: Nutzungsrechte, Weiterentwicklung

 

13.1 An Software, die von uns oder einem Erfüllungsgehilfen entwickelt wurde, und den jeweils dazugehörigen Dokumentationen, deren Ergänzungen und sonstigen Unterlagen, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches übertragbares Nutzungsrecht zum Gebrauch auf einem Computersystem eingeräumt. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben bei der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG oder dem Erfüllungsgehilfen. Die dem Kunden übertragenen Nutzungsrechte entsprechen im Falle von Fremdsoftware jedenfalls den Endnutzerlizenzbedingungen (Enduser License Agreements – EULA) des jeweiligen Software-Herstellers. Soweit das Entwicklungsergebnis Open Source Softwarekomponenten enthält, gelten hierfür die jeweils maßgeblichen Open Source Lizenzbedingungen.

13.2 Der Kunde kann das Funktionieren der Software beobachten, untersuchen oder testen, wenn dies durch Handlungen zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern der Software geschieht, zu denen er vertraglich berechtigt ist. Der Kunde darf ansonsten die Software ohne die von der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise vervielfältigen, bearbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Dies gilt nicht, wenn derartige Handlungen unerlässlich sind, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten und wenn diese Informationen dem Kunden nicht ohne weiteres zugänglich sind. Diese Handlungen müssen auf die Teile des ursprünglichen Programms, die zur Herstellung der Interoperabilität notwendig sind, beschränkt sein und die daraus gewonnenen Informationen dürfen zu kei-nem anderen Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden (vgl. § 69e UrhG).

13.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Software und Dokumentationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, zur Datensicherung und zur Fehlersuche angefertigt werden. Die Überlassung von Quellprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sofern die Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Kunden anzubringen.

13.4 Nutzungsrechte erhält der Kunde erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung. Stehen uns weitere Ansprüche gegen den Kunden zu, erhält dieser die Nutzungsrechte erst, wenn sämtliche Ansprüche gegen ihn erloschen sind.

13.5 Wir sind zur Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Dauer ihrer vertraglich geschuldeten Bereitstellung („Instandhaltung") verpflichtet. Die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Software bestimmt sich nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung. Zur Erfüllung der uns obliegenden Pflicht zur Instandhaltung werden wir die nach dem Stand der Technik erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchführen.

13.6 Wir sind zu einer Änderung oder einer Anpassung der Software nur dann verpflichtet, wenn eine solche Änderung oder Anpassung zur Instandhaltung der Software nach dem Stand der Technik erforderlich ist. Im Übrigen sind wir zu einer Änderung, Anpassung und Weiterentwicklung der Software nur dann verpflichtet, wenn dies gesondert vertraglich vereinbart ist. Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung sind wir insbesondere nicht zu einer Weiterentwicklung der Software verpflichtet.

13.7 Wir stellen eine Weiterentwicklung der Software und Anpassung an den Stand der Technik nur im Fall einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung sicher. In einem solchen Fall gewährleisten wir einen einheitlichen Release-Stand im System des Kunden. Die Dokumentation wird an die jeweils aktuelle Programmversion angepasst. Weiterentwickelte Softwareversionen müssen eine Abwärtskompatibilität mit vorausgehenden Softwareversionen und sonstigen Programmschnittstellen aufweisen.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsordnung

 

14.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen sind Horstmar und Münster.

14.2 Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Steinfurt, sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

14.3 Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss der Normen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.

ANLAGE A: ZUSATZBEDINGUNGEN „LEISTUNGSGESCHÄFT“

 

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Nutzung der von der Georg Dreckmann GmbH vermarkteten Leitungsprodukte iT.D | Flex, iT.D | Connectivity und iT.D | Fiber und gehen bei Widersprüchen den AGB vor.

1. Änderung der Entgelte und besonderen Bedingungen

 

1.1 Die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Entgelte (die jeweilige Preisliste) für die vertragsgegenständlichen Leistungen zur Anpassung an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer, der Kosten für besondere Netzzugänge, für Zusammenschaltung und für Dienste anderer Anbieter maximal einmal pro Kalenderhalbjahr anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten (Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamtes) wesentlich übersteigen, kann sich der Kunde, in der in Ziff. 6.9 beschriebenen Form binnen vier Wochen nach Wirksamwerden der Änderung vom Vertrag lösen. Die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG wird dem Kunden die Preisänderung rechtzeitig vor Wirksamwerden in Textform (d.h. schriftlich, per Telefax oder E-Mail) mitteilen und ihn in der Mitteilung auf die Möglichkeit zur Lösung vom Vertrag deutlich hinweisen.

2. Vertragsschluss

 

2.1 Der Kunde gibt sein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die vereinbarten Leistungen ab, indem er das von der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellte Antragsformular abschickt. Bei telefonischer Bestellung gibt der Kunde seine Bestellung der vereinbarten Leistungen in mündlicher Form auf. Ein Antragsformular wird bei telefonischer Bestellung nicht benötigt.

2.2 Der Vertrag über die Erbringung der vereinbarten Leistungen zwischen der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG und dem Kunden kommt zustande, sobald die Auftragsbestätigung beim Kunden eingegangen ist. Eine zuvor übermittelte Bestelleingangsbestätigung stellt keine Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar.

3. Leistungsumfang

 

3.1 Die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG erbringt die vereinbarten Leistungen gemäß den Angaben in der Leis-tungsbeschreibung für das entsprechende Produkt. Die Installation kann entweder durch die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG selbst oder durch Drittunternehmen erfolgen.

3.2 Wenn gewünscht, stellt die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG dem Kunden die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Hardware und Software zur Verfügung. Wenn die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG dem Kunden Hardware aufgrund einer Bestellung dauerhaft zur Verfügung stellt, wird die Hardware innerhalb einer angemes-senen Frist nach Vertragsschluss an den Kunden geliefert und gehört dann ihm. Falls die Hardware jedoch nur für die Nutzung während der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt wird, bleibt sie im Eigentum der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG. Der Kunde darf die Hardware während der Vertragslaufzeit ordnungsgemäß nutzen und muss sie sorgfältig behandeln sowie vor unbefugtem Zugriff durch Dritte schützen.

4. Einschränkungen der Leistungspflicht

 

4.1 Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, kann die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG bis zu vier Wochen ab Vertragsschluss benötigen, um die vertraglich vereinbarten Leistungen zur Verfügung zu stel-len.

4.2 Die maximale Übertragungsgeschwindigkeit des DSL-Anschlusses hängt von verschiedenen technischen Faktoren ab, die nicht von der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG beeinflusst werden können, wie z.B. der Entfernung des Kundenstandorts von der nächstgelegenen Hauptvermittlungsstelle, der Leistungsfähigkeit der Server, die mit dem öffentlichen Internet verbunden sind, und der Netzauslastung. Es kann daher nicht garantiert werden, dass die maximale Übertragungsgeschwindigkeit erreicht wird.

4.3 Um eine unabsichtliche übermäßige Nutzung zu vermeiden und aus Sicherheitsgründen wird die Verbindung nach 24 Stunden ununterbrochener Nutzung der Zugangsleistungen zwangsgetrennt, ohne Rücksicht auf einen stattfindenden Datenaustausch, sofern keine abweichende Vereinbarung in der Leistungsbeschreibung getroffen wurde. Der Kunde hat in diesem Fall keine Ansprüche.

4.4 Wenn unvorhergesehene Ereignisse, wie zum Beispiel höhere Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik und Aus-sperrung, auftreten und die Erfüllung der Verpflichtungen der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG oder seinen Zulieferern beeinträchtigen, die nicht durch zumutbare Sorgfalt vermieden werden können, wird die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit verlängert.

5. Sperre

 

5.1 Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten gegenüber der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG in Höhe von mindestens 100,00 € in Verzug, ist die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG berechtigt, den Anschluss des Kunden zu sperren. Zuvor wird die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG dem Kunden die Sperre zwei Wochen vorher schrift-lich androhen und den Kunden auf die Möglichkeit hinweisen, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen. Die Sperre wird zunächst eine Woche auf ausgehende Anrufe und Verbindungen beschränkt. Erst danach wird der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG eine vollständige Sperre vornehmen, sofern der Kunde seine Zahlungspflich-ten nicht erfüllt.

5.2 Des Weiteren ist die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG berechtigt, den Anschluss des Kunden zu sperren, wenn

- der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat,

- eine Gefährdung der Einrichtungen der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG, insbesondere des Netzes, durch Rückwirkungen von Einrichtungen des Kunden droht,

- eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht, insbesondere wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Endnutzers missbräuchlich benutzt oder von Dritten manipuliert wird, oder

- das Verbindungsaufkommen und damit verbunden das Entgeltaufkommen im Vergleich zu den vorangegangenen sechs Abrechnungszeiträumen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet bzw. die Entgelte beanstanden wird und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist.

5.3 Im Fall der Sperre des Anschlusses bleibt der Kunde zur Zahlung der monatlichen verbrauchsunabhängigen Entgelte (z.B. Grundgebühr) verpflichtet.

6. Vertragslaufzeit, Kündigung, Pflichten bei Beendigung

 

6.1 Der Vertrag beginnt mit Zugang der von der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG versandten Auftragsbestätigung beim Kunden und wird zunächst für eine Laufzeit von 24 Monaten geschlossen. Er verlängert sich nach Ablauf der Laufzeit um ein weiteres Jahr, sofern der Kunde den Vertrag nicht rechtzeitig mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt. Nach Ablauf einer verlängerten Laufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Kunde den Vertrag nicht rechtzeitig zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt.

6.2 Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit ordentlich zu kündigen. Die Kündigungserklärung kann auf einzelne Leistungen beschränkt werden.

6.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht nur unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der dem monatlichen Basispreis für zwei Monate entspricht, in Verzug, so kann die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG steht das Kündigungsrecht nur zu, wenn sich der Kunde außerdem mit einem Betrag von mindestens 100,00 € in Zahlungsverzug befindet.

6.4 Sind zum Zeitpunkt der Kündigung Daten des Kunden auf dem ihm zur Verfügung gestellten Speicherplatz gespeichert, ist der Kunde verpflichtet, diese spätestens zum Wirksamwerden der ordentlichen Kündigung durch Download zu sichern. Im Falle der außerordentlichen Kündigung hat der Kunde seine Daten innerhalb von 2 Tagen nach dem Wirksamwerden der Kündigung zu sichern.

6.5 Eine automatische Kündigung bestehender iT.D Tarife bei Bestellung weiterer Leistungen oder anderer Produkte der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG erfolgt nicht, soweit im jeweiligen bestehenden Vertrag zwischen der Georg Dreckmann GmbH & Co. KG und dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart ist.

6.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

- der schuldhafte Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen oder Bedingungen dieses Vertrages durch die jeweils andere Partei;

- die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers oder Dritter, insbesondere Netzbetreiber, derer sich die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Kunden bedient;

- die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahren über das Vermögen dieser Dritten mangels Masse;

- die Nichterbringung der geschuldeten Leistung durch diese Dritten aus anderen, von der die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG nicht zu vertretenden Gründen, wenn eine anderweitige Beschaffung der von diesen Dritten erbrachten Leistungen für die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG nicht möglich oder zumutbar ist.

6.7 Kündigt der Kunde ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und liegt ein die außerordentliche Kündigung recht-fertigender Grund nicht vor, so wirkt die Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Der Kunde ist zur Zahlung der für die bis zum fristgemäßen Vertragsende fälligen verbrauchsabhängigen Entgelte verpflichtet.

6.8 Ein eine außerordentliche Kündigung rechtfertigender Grund liegt insbesondere nicht vor, wenn der Kunde seinen Anschluss vor Ablauf des beauftragten Tarifs kündigt. Dies rechtfertigt nur dann eine außerordentliche Kündigung, wenn der Anschluss aus technischen oder sonstigen, nicht in der Person des Kunden liegenden Gründen, diesem nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann.

6.9 Jede Kündigung hat schriftlich (nicht in elektronischer Form) per Post oder per Telefax zu erfolgen. Diese ist zu richten an die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG, Kopenhagener Straße 5, 48163 Münster oder Telefax: 0251-3908088.

6.10 Stellt die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG dem Kunden Hardware für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung, hat der Kunde nach Vertragsende die Hardware unverzüglich, unaufgefordert und auf eigene Kosten an die Georg Dreckmann GmbH & Co. KG herauszugeben.